Kundeninformationen
Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - Untersuchung auf Legionellen
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet seit 1. November 2011 viele Unternehmen und Einrichtungen zur Untersuchung des in den Gebäuden vor Ort entnommenen Trinkwassers auf Legionellen. Mit der Änderung vom 5.12.2012 wurde insbesondere die Untersuchungspflicht an gewerblichen, nicht öffentlichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung angepasst. Um Unsicherheiten bei den Verantwortlichen auszuräumen, bieten die Stadtwerke Übach-Palenberg in Partnerschaft mit der enwor – energie & wasser vor ort GmbH Information und Beratung sowie die von der Trinkwasserverordnung geforderten Analysen des Trinkwassers an. Ansprechpartner ist der Fachbereichsleiter Qualitätssicherung der enwor und Laborleiter der WAG
Ihr Ansprechpartner
Dr. Frank Wernicke
Tel.: 02471 176190
frank.wernicke@wag-nordeifel.de
Betriebslabor als Trinkwasseruntersuchungsstelle in NRW notifiziert
Das für die Stadtwerke Übach-Palenberg zuständige Betriebslabor der WAG Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH erfüllt die Voraussetzungen nach § 15.4 der Trinkwasserverordnung und ist als Trinkwasseruntersuchungsstelle in Nordrhein-Westfalen gelistet.
Zu den Vorraussetzungen für die Listung als Trinkwasseruntersuchungsstellle gehört unter anderem die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die nationale Akkreditierungsstelle DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH). Die Akkreditierungsurkunde zeigt den Umfang der nach TrinkwV akkreditierten Parameter mit den zugehörigen Analysenverfahren.
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, gesetzlichen Vorschriften, Einsatz Gewässerschutz
Unter www.wasser-und-pflanzenschutz.de erhalten Sie Hinweise zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, zu gesetzlichen Vorschriften und deren Einsatz im Gewässerschutz.